Fachlicher Beirat

Der Fachliche Beirat ist ein Gremium aus Wissenschaftler:innen, Jurist:innen und Psycholog:innen, die als Teil des Netzwerkes an Wissenschaftler:innen rund um RAZ e.V. den Verein bei fachlichen Fragen unterstützen.

Die Vernetzung der Wissenschaft und der professionellen Praxis mit zivilgesellschaftlichen Akteuren ist essentiell für eine starke aktive Zivilgesellschaft und eine lebendige Demokratie. Die strategische Verteidigung der Menschenrechte und zivilgesellschaftlichen Handlungsräume und Freiheiten braucht Expert:innen an ihrer Seite.

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Die Wissenschaft sollte nicht wegschauen, wenn unsere Demokratie und unser Rechtsstaat in Gefahr sind.

Auf der Internetseite “Handeln statt Kriminalisieren” setzen Wissenschaftler:innen ihre Stimme für die Demokratie und ein resolutes Handeln in der Klimakrise ein: https://handeln-statt-kriminalisieren.com

Auf dem Verfassungsblog unterzeichneten über 60 Rechtswissenschaftler:innen einen offenen Brief, der sich für eine Verfassungs- und Völkerrechtskonforme Klimapolitik aussprach: https://verfassungsblog.de/fur-eine-volker-und-verfassungsrechtskonforme-klimaschutzpolitik/

Aktuelle Mitglieder des Fachlichen Beirates

Prof. Dr. Claudia Paganini

Professorin für Medienethik an der Hochschule für Philosophie München

“Demokratie ist auf den Zivilen Ungehorsam angewiesen, wenn sie „gesund“ bleiben will. Denn es braucht ein Sensorium für Momente, in denen Recht und Gerechtigkeit auseinanderzudriften beginnen. Wenn Klimaaktivist:innen Zivilen Ungehorsam üben, ist das also kein Übel, das man irgendwie hinnehmen muss oder gar bekämpfen sollte, sondern eine Form der demokratischen Beteiligung, welcher der Rechtsstaat dringend bedarf.” – Prof. Dr. Claudia Paganini

Prof. Dr. Isabel Feichtner

Professur für Öffentliches Recht und Wirtschaftsvölkerrecht am Institut für Internationales Recht, Europarecht und Europäisches Privatrecht an der Universität Würzburg

“Protest von Klimaaktivist*innen ist unabdingbar um notwendige gesellschaftliche Veränderungen anzustoßen. Das Recht auf Protest ist durch die Verfassung geschützt und muss rechtlich verteidigt werden.” – Prof. Dr. Isabel Feichtner

Prof. Dr. Markus Krajewski

Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der FAU Erlangen Nürnberg

„Bürger- und Menschenrechtsbewegungen zu anderen Zeiten und in anderen Ländern lehren uns, dass öffentlicher Protest durch bewusste, aber gewaltfreie Grenzübertretungen und Provokationen, wesentliche Voraussetzung für gesellschaftlichen Wandel und politische Veränderungen waren und sind. Wenn diese Formen aktiver Einmischung kriminalisiert und sanktioniert werden, müssen die Betroffenen rechtlich und psychologisch geschützt und unterstützt werden.“ – Prof. Dr. Markus Krajewski

Prof. Dr. Roland Hefendehl

Institut für Kriminologie und Witschaftsstrafrecht an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg

„Um dem Klima noch eine letzte Chance zu geben, ist ein System Change vonnöten. Das ist in der Wissenschaft weitgehend unbestritten. Aber müsste sich dieser System Change nicht auch auf die Rechtsordnung selbst erstrecken, die derzeit die bestehenden Verhältnisse eher zementiert? Und müsste sich die Universität nicht viel intensiver damit befassen, als beispielsweise ein zahnloses Umweltstrafrecht zu lehren?“ – Prof. Dr. Roland Hefendehl

Prof. Dr. Felix Hanschmann

Lehrstuhlinhaber Kritik des Rechts – Grundlagen und Praxis des demokratischen Rechtsstaates an der Bucerius Law School

„Demokratien gibt es nicht ohne gesellschaftliches Engagement, das auch unbequem, provokant oder störend sein kann und sein darf. Wenn Politikerinnen Proteste insbesondere von jüngeren Bürgerinnen verbal bis hin zu Vergleichen mit Terrorist*innen öffentlich diskreditieren und ihre einzige Antwort darin besteht, härtere Strafen und präventives Wegsperren zu fordern, ist das nicht nur rechtlich problematisch. Es schadet vor allem der Demokratie.“ – Prof. Dr. Felix Hanschmann