Schmerzgriff-Klagen gegen die Polizei Berlin
Rückblick und Erläuterungen von Regi, 10.12.2024
Eine Gruppe von Aktivist*innen hat sich in Berlin am Hotel Adlon versammelt. Die Polizei räumt die Versammlung – ohne sie vorher aufgelöst zu haben. Beim Tragen werden spezielle Schmerzgriffe angewandt: Die Polizist*innen halten die Menschen an den nach unten gebeugten Händen, so dass das ganze Gewicht auf den umgeknickten Handgelenken lastet. Viele wimmern oder schreien vor Schmerzen.
Menschen, die an der Straße festgeklebt sind, werden ohne Lösemittel abgerissen. Jemand wird beim Wegtragen rücksichtslos mit dem Kopf gegen einen Pfeiler gestoßen. Ein Polizist klettert auf einen etwa 3m hohen Transporter und macht Anstalten, die darauf sitzenden Menschen herunterzuziehen. Er lässt sich zum Glück noch aufhalten.
Die massive Polizeigewalt passiert an diesem Tag in Berlin nicht zum ersten Mal. „Das Vorgehen der Berliner Polizei ist in den letzten Jahren von Aktion zu Aktion gewaltsamer geworden.“ „Während ich vor Schmerzen geschrien habe, hat er mir noch zynische Bemerkungen ins Ohr geflüstert.“ „Mir haben noch monatelang die Handgelenke geschmerzt.“ Solche und ähnliche Aussagen haben wir in Gesprächen mit Aktivist*innen in den letzten Wochen gehört.

Polizeigewalt in diesem Ausmaß ist nicht nur für die Betroffenen furchtbar und traumatisierend. Sie ist, besonders wenn sie ungeahndet bleibt, eine Gefahr für die Demokratie. Denn sie funktioniert: Menschen überlegen es sich zweimal, ob sie protestieren, wenn sie damit rechnen müssen, dabei schwere Schmerzen zu erleiden und die Folgen noch Wochen danach zu spüren. Unsere Gesellschaft braucht aber friedlichen Protest. Er ist ein Mittel der Meinungsbildung. Protest und öffentliche Versammlungen brauchen wiederum einen gewissen Schutz, um stattfinden zu können.
Polizist*innen, die Gewalt gegen friedliche Aktivist*innen anwenden, erschüttern das Vertrauen in den Rechtsstaat. Das Gewaltmonopol des Staats erfordert, dass die Ausführenden geltendes Recht achten und körperliche Gewalt nur dann einsetzen, wenn es unbedingt erforderlich ist.
Die Anwendung von Schmerzgriffen an friedlich Protestierenden während eines Einsatzes ist gemäß § 340 Abs. 1 StGB als Körperverletzung im Amt strafbar. Genauer erklärt das Prof. Jörg Scheinfeld im Verfassungsblog. Und nicht nur das: Auch das Begehenlassen, also Sehen und Nichtstun, der Körperverletzung durch dabeistehende Polizist*innen ist strafbar.
Darum haben wir gegen die Polizist*innen, die am 10.12.2024 die Versammlung am Adlon in Berlin geräumt haben, Anzeige erstattet. Anzeige erstatten kann jede Person, die von einer Straftat Kenntnis erlangt – und für die Taten gibt es einiges an Videomaterial. Wer sich anschließen möchte erfährt hier, wie.