Pressemitteilung: Abgeblitzt: Staatsanwaltschaft Flensburg erfolglos mit Kriminelle-Vereinigungs-Anklage gegen Letzte Generation
Flensburger Landgericht widerspricht Rechtsauffassung aus Potsdam
Eine gemeinsame Pressemitteilung des RAZ und der Letzten Generation
| Flensburg, 07.04.2026, 9.30 Uhr – Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Flensburg hat die Eröffnung eines Verfahrens gegen Miriam Meyer, eine Aktivistin der Letzten Generation, wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) abgelehnt. Im 42-seitigen Beschluss stellen die drei zuständigen Richter:innen klar: Die vorgeworfenen Handlungen begründen keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, die der Tatbestand des §129 erfordert (S. 30 d. Beschlusses). Im Konflikt zwischen Letzter Generation, die sich auf ihr Grundrecht auf Protest beruft, und Staatsanwaltschaften, die diesen kriminalisieren, stellt sich hier erstmals eine richterliche Kammer Deutschlands auf die Seite von zivilgesellschaftlichen Engagement und entschlossen gegen das demokratiefeindliche Verhalten der Staatsanwaltschaften [1]. Der Beschluss entlarvt die Anklage als an den Haaren herbeigezogen. Miriam Meyer, Betroffene des Flensburger §129-Verfahren, zeigt sich erleichtert: „Fast zwei Jahre lang bestimmte diese Anklage mein Leben. Abhörmaßnahmen, Hausdurchsuchung, Observation und die ständige Sorge, dass ein eröffnetes Verfahren über Jahre hinweg mein Leben dominieren würde. Der Beschluss erleichtert mich sehr. Er zeigt, dass unser friedlicher Protest nichts mit einer kriminellen Vereinigung zu tun hat. Dass dieser Paragraph aber gerade überhaupt gegen zivilgesellschaftlichen Protest genutzt wird, sagt nichts Gutes über den Zustand unserer Demokratie.” Mirjam Herrmann, Angeklagte nach § 129 StGB im Parallelverfahren in Potsdam, ordnet ein: „Während das Landgericht Flensburg heute klar der überzogenen Kriminalisierung der Staatsanwaltschaft eine Absage erteilt, ist das Landgericht Potsdam auf die reißerische Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin aufgesprungen und hat das Verfahren im Februar 2026 eröffnet. Auch die Münchner Generalstaatsanwaltschaft ist weiter auf die Kriminalisierung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung aus und hat Anfang März eine weitere Anklage nach § 129 StGB erhoben, über die das Gericht noch nicht entschieden hat. Die Unterdrückung der protestierenden Zivilbevölkerung geht also weiter.” Massive Eingriffe unter dem Deckmantel der Ermittlungen Der heute veröffentlichte Beschluss entlastet die Betroffene Miriam Meyer, aber die erlittenen Grundrechtseingriffe während der Ermittlungen bleiben Realität. Trotz des Erfolgs in Flensburg bestehen bundesweit drei weitere Anklagen nach §129 StGB in Potsdam und München. Zudem kann die Staatsanwaltschaft Flensburg gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen, sodass die Unsicherheit für Miriam Meyer und alle, die sich am Protest der Letzten Generation beteiligt haben, bestehen bleibt. Während in diesen Verfahren riesiger Aufwand betrieben wird, um die Protestierenden zu kriminalisieren, schreitet die Klimakrise weiter ungehindert voran. |
| [1] Warnung mehrerer UN-Sonderberichterstatter:innen an die Bundesregierung bzgl. der Verfahren Portraits der Beschuldigten finden Sie hier. Pressekontakt RAZ Pressetelefon: 030509304082 RAZ Mail: [email protected] Der RAZ e.V. betreut die Verfahren wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung und steht für Presseanfragen zur Verfügung. Auch Interviewanfragen mit den Beschuldigten können über den RAZ vermittelt werden. Die Letzte Generation hat sich im Januar 2025 aufgelöst; aus ihr sind unter anderem die Bewegungen Neue Generation und Widerstandskollektiv hervorgegangen. |
