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Schmerzgriff rechtswidrig: OVG bestätigt Erfolg gegen die Berliner Polizei

Lesezeit: 3 Minuten

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Berufung der Berliner Polizei abgelehnt – und wir haben einen Grund zu feiern. Worum geht es?

Im April 2023 beteiligte sich Lars Ritter an einer Straßenblockade der Letzten Generation. Auf Videos sieht man, wie die Polizist:innen vor Ort Lars dabei heftig am Kiefer packen und anschließend den Arm verdrehen, und ihn so von der Straße tragen. Die angewendeten Schmerztechniken waren so heftig, dass Lars bis heute immer wieder Schmerzen in seiner Schulter hat.

Lars klagte damals gemeinsam mit der GFF (Gesellschaft für Freiheitsrechte) gegen die Berliner Polizei. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass dieser Schmerzgriff rechtswidrig war. Laut dem Verwaltungsgericht sei diese Anwendung von Zwangsmitteln zwar grundsätzlich zulässig, in diesem Fall jedoch rechtswidrig, weil die Polizei vor Ort über ausreichend Einsatzkräfte verfügte, um ihn auch schmerzfrei wegzutragen. Der Einsatz des Schmerzgriffs war daher unverhältnismäßig.


Die Berliner Polizei versuchte, gegen dieses Urteil vorzugehen, und beantragte die Zulassung der Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte diesen Antrag nun ab. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig: Der Schmerzgriff war in diesem Fall rechtswidrig.

Warum diese Entscheidung so wichtig ist

Das Urteil betrifft formal nur den konkreten Einzelfall von Lars. Das Oberverwaltungsgericht betont ausdrücklich, dass daraus keine automatische Bindung für andere Verfahren folgt. Trotzdem ist die Entscheidung von großer Bedeutung.

Wenn die Polizei über genügend Personal verfügt, um eine Person wegzutragen, darf sie keine Schmerzgriffe einsetzen. Andernfalls handelt sie rechtswidrig.

Gerade im Kontext von Versammlungen ist das unheimlich wichtig. Auch nach einer rechtmäßigen Auflösung der Versammlung (wie es auch bei Lars passiert ist) gelten Grundrechte und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Schmerzgriffe sind kein legitimes Mittel, wenn mildere Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Für Lars geht es weiter

Für Lars ist dieses Verfahren damit endlich abgeschlossen. Die Folgen des Polizeieinsatzes sind für ihn aber bis heute spürbar: Er kann keinen schweren Rucksack mehr tragen, –  z.B. beim Wandern, was er eigentlich immer sehr gern gemacht hat. Ursache sind anhaltende Schmerzen im Bereich des Schlüsselbeins.

Wegen dieser anhaltenden Einschränkungen und Schmerzen im Schlüsselbein werden nun zivilrechtliche Schritte eingeleitet. Ziel ist es, Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen und die langfristigen Einschränkungen durchzusetzen.

Ein Win gegen Polizeigewalt

Sich gegen Polizeigewalt zu wehren, ist hart. Häufig sind die Erfolgschancen gering, oft gibt es keine Zeug:innen oder Fotos und Videos. Auch müssen viele Gegenklagen der Polizei befürchten, z. B. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Und selbst wenn es ein Fall vor Gericht schafft, wird den Polizist:innen vor Gericht meist mehr Glauben geschenkt als den Betroffenen.

In unserem Report über Polizeigewalt für die UN zeigen wir, wie alltäglich die Gewalt der Polizei gegen Demonstrierende ist. Und das meiste davon wird nie vor Gericht verhandelt werden.

Die Polizeigewerkschaft fühlt sich als Opfer

Auch in Bezug auf dieses Urteil sagt der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei, Benjamin Jendro, dass man zwar diese Entscheidung akzeptieren müsse, es grundsätzlich aber kein Recht darauf gebe, „nach einer Straßenblockade sanft heruntergetragen zu werden“. Polizist:innen sollen weiter Gewalt anwenden dürfen, um die „Regeln des Rechtsstaates” durchzusetzen. 

Jendro bedient hier mal wieder ein klassisches Strohmann-Argument und verdrängt bewusst den Kern des Urteils. Niemand hat je behauptet, es gebe ein Recht auf „sanftes Heruntertragen“. Das Gericht hat vielmehr klargestellt, dass Schmerzgriffe dann rechtswidrig sind, wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen.

Bezeichnend ist auch, dass Jendro die Polizei dabei als Opfer eines angeblichen „Guerilla-Marketings“ der Letzten Generation darstellt. Anstatt sich mit den gerichtlichen Urteilen auseinanderzusetzen, wird versucht, die berechtigte Kritik an Polizeigewalt als PR-Trick zu diskreditieren. Das sagt weniger über die Aktivist:innen aus als über ein Polizeiverständnis, das gerichtliche Kontrolle offenbar als Zumutung empfindet.

Abgesehen von den ganzen Reaktionen, ist dieser Erfolg wichtig. Gerade weil er die Ausnahme ist. Der Fall von Lars zeigt, dass rechtswidrige Polizeigewalt vor Gericht anerkannt werden kann, aber auch, wie langwierig, belastend und selten solche Verfahren erfolgreich sind. Und er zeigt, wieviel noch zu tun bleibt. 

👉 Weitere Artikel zu dem Verfahren:
https://taz.de/Fragwuerdige-Polizeitaktiken/!6145396/ 
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-berlin-brandenburg-ovg6n6325-schmerzgriffe-polizei-berlin-letzte-generation-gff