Kriminelles Vereinigungsverfahren gegen Letzte Generation eröffnet
Der Konflikt um den staatlichen Umgang mit Klimaprotest ist längst ein Konflikt um grunddemokratische Rechte.
Als erstes Gericht in Deutschland hat das Landgericht Potsdam ein Hauptverfahren gegen fünf Klimaaktivist*innen der ehemals Letzten Generation wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) eröffnet: Henning Jeschke (26), Mirjam Herrmann (28), Edmund Schultz (62), Lukas Popp (27) und Jakob Beyer (32).
Im Mai 2024, als die 236 Seiten lange Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Neuruppin die fünf Angeklagten erreichte, schrieben wir noch: „Das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wird tatsächlich der sogenannte Schnüffelparagraf gegen eine aktivistische Klimaschutzgruppe nicht nur zur Ermittlung und Einschüchterung eingesetzt, sondern tatsächlich auch eine Eröffnung des Verfahrens angestrebt. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. Nun wird das Landgericht Potsdam in naher Zukunft darüber entscheiden, ob das Verfahren eröffnet wird.“
„Nach fast drei Jahren zermürbender Ungewissheit war mein erstes Gefühl Erleichterung, dass sich etwas bewegt. Aber ich mache mir keine Illusionen: Dieses Verfahren wird brutal. Wir fünf sitzen dort stellvertretend für alle, die sich für eine lebendige Demokratie einsetzen.“
– Mirjam Herrmann –
‚Nahe Zukunft‘ ist offensichtlich eine breit interpretierbare Zeitspanne: Der Brief des Landgerichts Potsdam erreichte die Anwält*innen der fünf Angeklagten am Freitag, den 06.02.2026 – über drei Jahre, nachdem der Vorwurf im Zuge der Hausdurchsuchungen im Dezember 2022 erstmals erwähnt wurde. Seit der Vorwurf der „kriminellen Vereinigung“ öffentlich wurde, sind sowohl die Aktivist*innen selbst als auch ihr Umfeld ins Visier der Behörden geraten. Es folgten weitere Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen einzelner Personen sowie des Pressetelefons, die Beschlagnahmung von Spendengeldern und zeitweise die Abschaltung der Website. Inzwischen gibt es, nach massivem Druck von Politiker:innen (siehe bspw. hier, hier, hier und hier) in drei unterschiedlichen Verfahren in Flensburg, München und Neuruppin Anklagen gegen insgesamt elf Klimaaktivist:innen der ehemaligen Letzten Generation. Dadurch wird klar:
Der Konflikt um den staatlichen Umgang mit Klimaprotest ist längst ein Konflikt um grunddemokratische Rechte.
Nach Paragraf 129 I StGB „wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt [oder sie unterstützt (Satz 2)], deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist […]“.
Der Paragraf wird daher als Schnüffelparagraf bezeichnet, weil er z. B. im Kontext politischer Bewegungen prinzipiell zur Verfolgung und Überwachung jeder Person ermächtigt, die auch nur einen Euro gespendet, einen Kaffee bei einem Protest vorbeigebracht oder einen positiven Kommentar auf Social Media hinterlassen hat (hier weitere Hintergrundinfos und Erklärungen). Er wurde über lange Zeit vor allem als Mittel genutzt, um breit überwachen zu können. Dass § 129 genutzt wird, um politische Gegner:innen einzuschüchtern und zu unterdrücken, ist damit keine Neuheit. Er ist historisch auch in diesem Kontext entstanden.
Dass er heute zunehmend gegen zivilgesellschaftliche Bewegungen angewendet wird, ist daher kein neutraler juristischer Vorgang. Vielmehr lässt sich darin der Versuch erkennen, einen autoritären staatlichen Umgang mit politischem Protest zu normalisieren und legitime politische Betätigung einzuschränken und zu kriminalisieren.
Diese Eröffnung des Hauptverfahrens macht sichtbar, wie strafrechtliche Verfolgung zunehmend zum Mittel im Umgang mit unliebsamem politischen Protest wird.
Es gibt keine klare Linie, die vor oder hinter der Letzten Generation verläuft. Wen Politik und Justiz als Nächstes ins Visier nehmen, lässt sich nicht vorhersagen. Wo der Staat beginnt, politische Bewegungen als kriminell zu verfolgen, öffnet er Räume, die autoritäre Kräfte nur zu gern nutzen. Demokratien sterben nicht über Nacht, sondern werden durch solche Entscheidungen Schritt für Schritt ausgehöhlt.
Demokratie zeigt sich nicht darin, wie mit Zustimmung, sondern wie mit Protest umgegangen wird. Der Umgang mit § 129 und der Letzten Generation ist deshalb mehr als ein einzelnes Strafverfahren: Er ist ein Gradmesser dafür, wie weit unsere demokratischen Rechte bereits jetzt begrenzt werden.
Solidarität, Verfahrensunsterstützung und Kritik der UN
Der RAZ e.V. unterstützt die Angeklagten juristisch wie auch emotional-psychologisch. Im Zuge der Anklagen wurde eine eigene Kampagne gestartet. Weitere Informationen zu den Angeklagten, Hintergründe zum § 129 StGB, einen Überblick über bisher geschehenes sowie die Möglichkeit, konkret für diese Verfahren zu spenden, gibt es dort.
Die massiven staatlichen Eingriffe im Zuge der LG-Ermittlungen blieben auch nicht ohne Gegenwehr: Über 2000 Menschen erstatteten aus Solidarität Selbstanzeige und meldeten sich damit als Teil dieser vermeintlich kriminellen Vereinigung, wegen kleiner und großer Unterstützungsleistungen. Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens, Strafrechtswissenschaft sowie zuletzt auch UN-Sonderberichterstatter:innen übten scharfe Kritik an der Anwendung von § 129. Für eine vollständige Übersicht über die Geschehnisse siehe Was bisher geschah auf der Kampagnenwebsite MenschenGegenÖl. Gegen das heimliche Abhören des Pressetelefons führen Journalist:innen gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Verfassungsbeschwerde. Das Vorgehen des Staates gegen die ehemals Letzte Generation ist dabei auch Teil der Begründung, warum der internationale CIVICUS Monitor den ‚Freiraum der Zivilgesellschaft‘ in Deutschland letztes Jahr von Stufe 2 (narrowed) auf Stufe 3 (obstructed) herabsetze.
Der nächste Schritt ist die Terminfestlegung der ersten Verhandlungstage. Es ist davon auszugehen, dass das Verfahren sich über Monate ziehen wird. Konkret droht den fünf Angeklagten eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren.
